Rückzahlungsgarantie

Bisher wurde noch keinem unserer Kunden die QM-Zertifizierung verwehrt. Wir sind das einzige Beratungsunternehmen, das sich verpflichtet, seinen Kunden im Falle einer Zertifikatsverweigerung aufgrund mängelbehafteter Beratung das Beratungshonorar zurück zu erstatten.

Dieses Angebot gilt unter der Voraussetzung, dass wir von Ihnen alle erforderlichen Informationen erhalten, die wir zur Erarbeitung des Qualitätsmanagementsystems benötigen. Sämtliche Erfordernisse unsererseits hierzu werden dokumentiert, sodass Beratungsmängel rückverfolgbar sind.